Lernziel:

Lernzielstufe: 1/2                                                                                                                    

Die Teilnehmenden sollen:

  • beschreiben den Zusammenhang zwischen Recht und Gesetz, stellen unterschiedliche Rechtsarten und deren Stellung im Normgefüge dar und ordnen diese in eine Normenpyramide ein,
  • unterscheiden formelle von materiellen Gesetzen und grenzen diese von verwaltungsinternen Weisungen ohne Außenwirkung anhand von Beispielsnormen ab,
  • erläutern die verschiedenen Normarten, grenzen diese voneinander ab und identifizieren diese anhand von Gesetzestexten beispielhaft,
  • erläutern die Bedeutung der Möglichkeit zur Ermessensausübung und grenzen diese von gebundenen Entscheidungen ab,
  • leiten gesetzesbezogen die unterschiedlichen Rechtsfolgeseiten ab und bilden Ermächtigungsgrundlagen.
2.1 Einführung ins juristische Denken (EjD) - 4 DStd.

Lerninhalte - 4 DStd.

1. Grundlagen

  • Bedeutung von Recht und Ordnung
  • Gesetze lesen und zitieren
  • Normarten

2. Rechtsquellen und Gesetzgebungszuständigkeiten; Normenhierarchie

3. Grundsätze des Verwaltungshandelns

  • Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
  • Grundsatz der Gleichbehandlung
  • Grundsatz der Ermessensausübung
  • Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Leistungsnachweis: ohne

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