Lernziel: 

Lernzielstufe: 2/3                                                                                                                      

Die Teilnehmenden:

  • erwerben umfassende theoretische und praktische Kenntnisse in der öffentlichen Finanzwirtschaft mit dem Schwerpunkt Haushaltsrecht,
  • sollen die Bedeutung des Haushaltsrechts im Bereich des öffentlichen Verwaltungshandelns mit der Wahrnehmung der Regeln für die Bewirtschaftung öffentlicher Mittel anwenden und umsetzen können.

Rechtsnormen: VvB, LHO, HtR

2.5 Haushaltsrecht (HHR) - 20 DStd.

Lerninhalte - 18 DStd.

1. Haushaltsplanaufstellungsverfahren (Haupt- und Bezirksverwaltung)

2. Haushaltsgrundsätze und –vermerke

3. Zuständigkeiten und Haushaltsvollmachten in der Haushaltswirtschaft

4. Grundsatz der Erhebung von Einnahmen mit der Veränderung von Ansprüchen

5. Grundlagen bei der Bewirtschaftung der Ausgaben

6. Haushaltscontrolling

7. Steuerungsinstrumente im Rahmen einer flexiblen Haushaltswirtschaft


Leistungsnachweis: Klausur

180 Minuten = 2 DStd.

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